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Liebe Schulgemeinde,
nachdem vor einigen Tagen bereits in der Presse entsprechende Mitteilungen zu lesen waren, hat das MSB mit heutiger Schulmail den Schulen die verbindliche Auskunft zukommen lassen. Sie finden die Mail unter:
https://www.schulministerium.nrw/09092021-neuregelung-der-quarantaene-schulen-und-erweiterte-testung
Danach gilt mit SOFORTIGER Wirkung
1) Nur noch die nachweislich infizierten Schülerinnen und Schüler müssen in eine Quarantäne geschickt werden
Folge: Alle noch in Quarantäne befindlichen Sitznachbarn dürfen ab morgen die Schule wieder besuchen!
Dies gilt nur, wenn alle anderen Hygieneregeln beachtet werden: Maskentragepflicht in allen Räumen, Lüftung, Abstand. Daher gilt nach wie vor und nunmehr besonders: Essen ist im Schulgebäude verboten (Ausnahmen in der Mensa und bei Regen [Durchsagen beachten!])
2) Die Zahl der Testungen wird von 2 pro Woche auf 3 pro Woche erhöht. Die Tage sind festgelegt: Montag, Mittwoch, Freitag. Das Ministerium hat eine Übergangsfrist gewährt, wir werden bereits ab der nächsten Woche die Testungen an diesen Tagen durchführen (im benachbarten Bundesland Hessen - als Bsp. - ist dies seit längerer Zeit bereits die Regel). Immunisierte Personen sind von den Testungen ausgenommen (geimpft, genesen).
3) Es ist nicht mehr notwendig, Sitzpläne zu erstellen.
Mit herzlichen Grüßen
Wolfgang Schulz
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Gäste,
Intern erhalten Sie als Schulgemeinde regelmäßig per Mail Nachrichten der Schulleitung, die an Sie persönlich gerichtet sind und die neusten Informationen enthalten. Hier auf der Homepage sollen Sie die wichtigsten Informationen in Kürze noch einmal nachlesen und nachschlagen können. Deshalb haben wir im Hauptmenü einen neuen, prominenten Reiter (Mitteilungen / Corona) eingerichtet, unter dem sie alle aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus am MEG zentral an eine Stelle gesammelt finden. |
Hier finden Sie die benötigten Unterlagen zum Impfangebot:
Liebe Eltern,
im Folgenden finden Sie Informationsmaterial zu Corona-Impfungen für Kinder und Jugendliche.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 möchte ich Sie zusätzlich
zu den SchulMails vom 30. Juni 2021 und vom 5. August 2021 über weitere
aktuellen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb informieren.
1. Inzidenzunabhängiger Schulbetrieb in Präsenz
Für das vor uns liegende Schuljahr ist es ein zentrales
schulpolitisches Anliegen der Landesregierung, auch in der Pandemie den
Schulbetrieb in Präsenz sicherzustellen. Mit einer Neufassung der
Coronabetreuungsverordnung wurde nunmehr geregelt, dass der
Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Damit ist
der Schulbetrieb in Präsenz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte
gebunden. Dies ist vor allem durch die vielfältigen, bewährten
Schutzmaßnahmen wie Testungen, Maskenpflicht, Lüften und aufgrund der
erweiterten Impfangebote verantwortungsvoll möglich. Gerade deshalb ist
es von besonderer Bedeutung, diese Schutzmaßnahmen und alle sonstigen
Hygienemaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten.
Hinsichtlich der Besonderheiten für die Berufskollegs verweise ich auf
die SchulMail vom 5. August 2021 und den Erlass vom 1. Juli 2021.
Auch die Schulmitwirkungsgremien können grundsätzlich uneingeschränkt
tagen. Selbstverständlich gelten hier ebenfalls die besonderen
Hygieneregeln. So ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für
immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen
gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung). Für die
Schulmitwirkungsgremien ist eine Erleichterung bei der Maskenpflicht
vorgesehen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 Coronabetreuungsverordnung),
wenn nur immunisierte Personen zusammenkommen oder der Mindestabstand
von 1,50 Metern gewahrt wird (vgl. § 3 Absatz 2
Coronaschutzverordnung). Für weitere Informationen zum Thema
Elternmitwirkung verweise ich auf die SchulMail vom 3. August 2021.
Eine aktualisierte Fassung der allgemeinen „Hinweise und
Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen", die mit
den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW abgestimmt sind, ist
im Bildungsportal verfügbar.
https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Weiterlesen: Aktuelle Informationen zum Präsenzunterricht nach den Sommerferien
Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten nach heutigem Erlass des MSB die folgenden Regelungen:
Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter. Immer dann, wenn im Gebäude wegen eines pädagogischen Bedarfs vorübergehend keine Maske getragen wird, gilt der Mindestabstand von 1,5 m.
Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.