Liebe Schulgemeinde,

zum Wochenanfang grüße ich alle sehr. Mit Spannung erwarten wir in diesen Tagen die Neuregelung zum Thema Maskenpflicht in der Schule.

Damit wir für alle Menschen in der Schule ein möglichst tragbare und dem Gesundheitschutz entsprechende Lösung finden, benötigen wir erst die Vorgabe des Landes.

Die Schulministerin hat uns diese Vorgabe noch nicht zur Verfügung gestellt, und wir wissen nicht, wann dies geschehen wird. Im Anschluss an den Erhalt dieser Vorgaben müssen wir allerdings in Planungen eintreten, für die wir - je nach Vorgabe – unterschieldich viel Zeit benötigen werden.

Vor diesem Hintergrund nutze ich nach Absprache mit einer Kommission des Kollegiums, mit der Eltern- und der Schülervertretung die Möglichkeiten des Hausrechts und setze daher fest, dass die bis heute geltenden Regelungen weitere zwei Tage, also bis einschließlich Mittwoch, 2.9.2020, in Kraft gesetzt bleiben.

Es gilt also bis dahin einschließlich die Maskentragepflicht auf dem gesamten Schulgelände ebenso wie alle anderen bis heute geltenden Regeln.

Wolfgang Schulz