Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Medien haben schon berichtet, wir haben uns in der Schulleitung abgesprochen und werden für das MEG die Ausgestaltung des Unterrichts ab dem 22.2.2021 wie folgt vornehmen. Bei dieser Entscheidung stehen wir auch im Austausch mit den anderen weiterführenden Schulen der Stadt Brühl und des Rhein-Erft-Kreises:

  1. Distanzunterricht

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-EF bleiben im Distanzunterricht. Der Distanzunterricht ist so wie bisher auch verpflichtender und benoteter Unterricht und wird über das Portal Moodle gesteuert und kann Videokonferenzen enthalten.

Wie bisher gilt ebenso weiterhin:

Videokonferenzen dienen z.B. der Beratung und dem Austausch, haben also häufig dialogischen und unterstützenden Charakter. Ob Videokonferenzen angeboten werden, entscheiden die jeweiligen Fachlehrkräfte. Die Klassenleitungen bleiben in besonderem Kontakt mit ihrer Klasse.

  1. Notbetreuung

Die Notbetreuung und die erweiterte Notbetreuung laufen wie gewohnt weiter.

  1. Präsenzunterricht

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q1 und Q2 erhalten ab dem 22.2. Präsenzunterricht. Der Präsenzunterricht ist so organisiert, dass die Kurse ab einer Kursstärke von 14 SuS geteilt werden und in Nachbarräumen gleichzeitig von der jeweiligen Fachlehrkraft nach Stundenplan unterrichtet wird. Die Fachlehrkräfte informieren die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Kurse rechtzeitig über die Einteilung und die Räume.

Wir haben uns für diese Form entschieden, weil nur so die zahlenmäßig ungleiche Trennung von Schülergruppen vermieden werden kann, kleine Kurse vollständig in Präsenz unterrichtet werden können und die verbleibende Zeit möglichst gut für den Präsenzunterricht genutzt wird. Auch werden dadurch nicht noch mehr Lehrerstunden benötigt, die dann für andere Kurse und Klassen im Distanzunterricht nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Unterrichtsplanung wird für die Lehrkräfte durch dieses Verfahren allerdings erneut – wie der Distanzunterricht an vielen Stellen - aufwändiger und zeitintensiver.

Wir haben uns aus Gründen des Infektionsschutzes dagegen entschieden, den Kursunterricht mit der gesamten Lerngruppe in einem einzigen Raum durchzuführen, dies gelingt nur bei kleinen Kursen.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Pflicht. Dabei empfehlen wir allen Schülerinnen und Schülern dringend das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP 2 Maske

Sollte ein Attest bescheinigen, dass eine Teilnahme an diesem Unterricht nicht möglich ist, entscheidet die Schulleitung darüber, ob ein Attest gültig ist. Wird das Attest anerkannt, erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler Aufgaben zur Bearbeitung. Zusätzliche Videokonferenzen sind weder vorgesehen noch möglich.

  1. Verfahren bei einer Erkrankung

Erkrankte Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen werden morgens im Sekretariat wie gewohnt krank gemeldet.

  1. Verhalten bei Videokonferenzen

Videokonferenzen stellen eine synchrone Form des Distanzunterichts dar. Die Regeln dafür haben wir am 8.1. zusammengefasst verschickt; ebenso gilt aber auch, dass der Schlafanzug kein geeignetes Kleidungsstück für die Teilnahme an einer Konferenz ist…

Wir haben die Lehrkräfte aufgefordert, in diesen Fällen die Schülerinnen und Schüler von der Videokonferenzteilnahme auszuschließen.

  1. Sportunterricht

Sportunterricht soll nach wie vor möglichst im Freien stattfinden. Sofern dies möglich ist, werden die Fachkolleginnen und –kollegen dies auch so umsetzen; andernfalls reichen die die Hallenkapazitäten (mit einer Ausnahme) aktuell so aus, dass eine Gruppe in der BTV Halle unterrichtet werden kann und eine in der MEG –Halle. Wer am 22.2.21 nach Stundenplan bereits Sportunterricht hat, bringt in jedem Fall die entsprechende Kleidung dafür mit.

  1. Infektionsschutz im Schulgebäude

Nach wie vor gilt die Einbahnstraßenregelung im Schulgebäude; ebenso ist auf dem Schulgelände einschließlich des Schulgebäudes das Tragen einer Maske Pflicht. Atteste, die eine Unmöglichkeit des Maskentragens bescheinigen, müssen von der Schulleitung anerkannt werden. Die Schulleitung hat bisher nach Abwägung der Interessen einzelner und der Interessen der Gruppe keines dieser Atteste anerkannt.

Möglichkeiten zur Handdesinfektion werden vorgehalten.

  1. Pausenregelungen

Der Pausenbereich für die Jahrgangsstufe Q1 und Q2 wird getrennt, so dass die Kontakte reduziert werden. Zur genauen Aufteilung informieren wir Sie noch.

  1. Mensa, Kiosk

Mensa und Kiosk bleiben zunächst noch geschlossen. Sollte ein hoher Bedarf bestehen, dann werden wir nachsteuern.

Mit herzlichen Grüßen

Wolfgang Schulz

Andreas Melzer