Informationen zum Wechselunterricht nach den Osterferien

(Stand: 23.04.2021)

  • Betreten und Verlassen des Schulgebäudes
  • Infektionsschutz im Schulgebäude
  • Maskenpflicht
  • Mensa, Kiosk
  • Pädagogische Betreuung / Notbetreuung
  • Pausen
  • Sportunterricht
  • Testungen
  • Verfahren bei einer Erkrankung
  • Verhalten bei Videokonferenzen
  • Wechselunterricht / Distanzunterricht

Betreten und Verlassen des Schulgebäudes

Eingänge (Wartebereich):

  • Räume des 3. OG über den vorderen Turm (vor dem Haupteingang)
  • Räume des 2. OG über den oberen Schulhof bei der Hausmeisterloge (LopLop-Garten)
  • Räume des EG und des 1. OG über den Haupteingang (Foyer)

Mit dem Betreten der Schule werden die SuS über ein beschildertes Einbahnstraßensystem zum Klassen- bzw. Kursraum geführt. Für die 15-Minuten-Pausen der einzelnen Jahrgangsstufen verlassen alle Klassen bzw. Kurse das Gebäude über die beschilderten Wege. Ein erneutes Betreten des Schulgebäudes erfolgt wieder über die oben zugewiesenen Eingänge. Folgen auch Sie bitte diesen Wegen.

Infektionsschutz im Schulgebäude

Nach wie vor gilt die Einbahnstraßenregelung im Schulgebäude; ebenso ist auf dem Schulgelände einschließlich des Schulgebäudes das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Atteste, die eine Unmöglichkeit des Maskentragens bescheinigen, müssen von der Schulleitung anerkannt werden. Die Schulleitung hat bisher nach Abwägung der Interessen Einzelner und der Interessen der Gruppe keines dieser Atteste anerkannt.

Möglichkeiten zur Handdesinfektion werden vorgehalten.

Maskenpflicht

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. Prüfungssituationen kann die Maske nur dann abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

Mensa, Kiosk

Die Mensa bleibt noch geschlossen. Sollte ein hoher Bedarf bestehen, dann werden wir nachsteuern.

Der Kiosk ist in Abhängigkeit von den Jahrgängen, die im Präsenzunterricht beschult werden, geöffnet.

Pädagogische Betreuung / Notbetreuung

Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung gewährleistet. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich. Weiterhin bieten wir Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Auch hier ist eine Anmeldung erforderlich.

Pausen

Die großen Pausen werden als Essens- und Trinkzeiten genutzt und sollen daher überwiegend im Freien stattfinden (kein Frühstücken in Fluren!), nur in absoluten Ausnahmefällen (Durchsage der Schulleitung) können Pausen im Schulgebäude verbracht werden. Die Kinder und die Lehrkräfte sollen bei regnerischem Wetter Schirme oder regensichere Kleidung mitbringen.

Sportunterricht

Die Sporthallen des BTV und des MEG können genutzt werden; der BTV hat ein eigenes Hygienekonzept erstellt, die MEG-Halle kann durch Öffnen der Türen quergelüftet werden. Dazu müssen die oberen Eingangstüren geöffnet bleiben.

Eine detaillierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz finden Sie in einer Übersicht unter dem Link https://www.schulsport-nrw.de/fuer-schuelerinnen-und-schueler/handlungshinweise-zum-schulsport-1.html.

Testungen

Es gilt für alle Schülerinnen und Schüler eine zweimalige, wöchentliche Testpflicht. Die Testungen müssen in jedem Fall in der Schule stattfinden. Mittlerweile sind bereits Klagen von Schülerinnen und Schüler gegen die Testungen in der Schule beim OVG in Münster abgelehnt worden.

Von der Teilnahme an den Coronaselbsttests befreit sind Personen, die zum Zeitpunkt des Tests einen Nachweis über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorlegen können („Bürgertest“). Nicht getestete und positiv getestete Personen sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen. Die Ergebnisse der Tests und der vorgelegten Nachweise werden von der Schule erfasst, dokumentiert, nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet.

- Was geschieht bei Widersprüchen gegen den Test in der Schule?

Die Schülerinnen und Schüler, die den Test nicht in der Schule absolvieren, werden nicht zum Präsenzunterricht zugelassen. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

- Was geschieht bei einem positiven oder ungültigen Testergebnis?

Bei einem positiven Ergebnis meldet sich der Schüler oder die Schülerin im Sekretariat. Wir informieren die Eltern und neuerdings auch das Gesundheitsamt und schicken die betroffene Person nach Hause (kontaktfrei, Abholung durch Eltern, Fahrrad – nicht: öffentlicher Nahverkehr!). Die Eltern müssen dann einen Termin für einen PCR Test vereinbaren. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses dieses Tests darf der Schüler oder die Schülerin die Schule keinesfalls besuchen. Bei einem ungültigen Testergebnis wird der Test wiederholt.

Verfahren bei einer Erkrankung

Erkrankte Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen werden morgens im Sekretariat wie gewohnt krankgemeldet.

Verhalten bei Videokonferenzen

Videokonferenzen stellen eine synchrone Form des Distanzunterrichts dar. Die Regeln dafür haben wir am 8.1. zusammengefasst verschickt; ebenso gilt aber auch, dass der Schlafanzug kein geeignetes Kleidungsstück für die Teilnahme an einer Konferenz ist…

Wir haben die Lehrkräfte aufgefordert, in diesen Fällen die Schülerinnen und Schüler von der Videokonferenzteilnahme auszuschließen.

Wechselunterricht/Distanzunterricht

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 - Q1 haben Wechselunterricht. Am 23.4. 2021 werden hierzu eventuell neue Regelungen getroffen.

Ab dem 26.4.2021 dürfen WP-II-Kurse sowie die Fächer Latein und Französisch wieder in der entsprechenden Lerngruppe unterrichtet werden.

- Welche Gruppe kommt am Montag in die Schule?

Die B-Gruppe beginnt am Montag, am Dienstag folgt die A-Gruppe (parallel zur Q1)
B-Gruppe: Mo – Mi – Fr
A-Gruppe: Di – Do

- Wie lange wird die Schule dauern?

Es findet für die SuS der Sekundarstufe I nur der Unterricht am Vormittag statt. Wegen der HANS-Betreuung wenden Sie sich bitte an HANS. HANS ist aber auf eine Betreuung eingestellt.

Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).

Der Distanzunterricht ist so wie bisher auch verpflichtender und benoteter Unterricht und wird über das Portal Moodle gesteuert und kann Videokonferenzen enthalten.

Wie bisher gilt ebenso weiterhin:

Videokonferenzen dienen z.B. der Beratung und dem Austausch, haben also häufig dialogischen und unterstützenden Charakter. Ob Videokonferenzen angeboten werden, entscheiden die jeweiligen Fachlehrkräfte. Die Klassenleitungen bleiben in besonderem Kontakt mit ihrer Klasse.

Mit herzlichen Grüßen

Wolfgang Schulz

Andreas Melzer