Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Medien haben schon berichtet, wir haben uns in der Schulleitung abgesprochen und werden für das MEG die Ausgestaltung des Unterrichts ab dem 22.2.2021 wie folgt vornehmen. Bei dieser Entscheidung stehen wir auch im Austausch mit den anderen weiterführenden Schulen der Stadt Brühl und des Rhein-Erft-Kreises:

  1. Distanzunterricht

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-EF bleiben im Distanzunterricht. Der Distanzunterricht ist so wie bisher auch verpflichtender und benoteter Unterricht und wird über das Portal Moodle gesteuert und kann Videokonferenzen enthalten.

Wie bisher gilt ebenso weiterhin:

Videokonferenzen dienen z.B. der Beratung und dem Austausch, haben also häufig dialogischen und unterstützenden Charakter. Ob Videokonferenzen angeboten werden, entscheiden die jeweiligen Fachlehrkräfte. Die Klassenleitungen bleiben in besonderem Kontakt mit ihrer Klasse.

  1. Notbetreuung

Die Notbetreuung und die erweiterte Notbetreuung laufen wie gewohnt weiter.

  1. Präsenzunterricht

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q1 und Q2 erhalten ab dem 22.2. Präsenzunterricht. Der Präsenzunterricht ist so organisiert, dass die Kurse ab einer Kursstärke von 14 SuS geteilt werden und in Nachbarräumen gleichzeitig von der jeweiligen Fachlehrkraft nach Stundenplan unterrichtet wird. Die Fachlehrkräfte informieren die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Kurse rechtzeitig über die Einteilung und die Räume.

Wir haben uns für diese Form entschieden, weil nur so die zahlenmäßig ungleiche Trennung von Schülergruppen vermieden werden kann, kleine Kurse vollständig in Präsenz unterrichtet werden können und die verbleibende Zeit möglichst gut für den Präsenzunterricht genutzt wird. Auch werden dadurch nicht noch mehr Lehrerstunden benötigt, die dann für andere Kurse und Klassen im Distanzunterricht nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Unterrichtsplanung wird für die Lehrkräfte durch dieses Verfahren allerdings erneut – wie der Distanzunterricht an vielen Stellen - aufwändiger und zeitintensiver.

Wir haben uns aus Gründen des Infektionsschutzes dagegen entschieden, den Kursunterricht mit der gesamten Lerngruppe in einem einzigen Raum durchzuführen, dies gelingt nur bei kleinen Kursen.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Pflicht. Dabei empfehlen wir allen Schülerinnen und Schülern dringend das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP 2 Maske

Sollte ein Attest bescheinigen, dass eine Teilnahme an diesem Unterricht nicht möglich ist, entscheidet die Schulleitung darüber, ob ein Attest gültig ist. Wird das Attest anerkannt, erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler Aufgaben zur Bearbeitung. Zusätzliche Videokonferenzen sind weder vorgesehen noch möglich.

  1. Verfahren bei einer Erkrankung

Erkrankte Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen werden morgens im Sekretariat wie gewohnt krank gemeldet.

  1. Verhalten bei Videokonferenzen

Videokonferenzen stellen eine synchrone Form des Distanzunterichts dar. Die Regeln dafür haben wir am 8.1. zusammengefasst verschickt; ebenso gilt aber auch, dass der Schlafanzug kein geeignetes Kleidungsstück für die Teilnahme an einer Konferenz ist…

Wir haben die Lehrkräfte aufgefordert, in diesen Fällen die Schülerinnen und Schüler von der Videokonferenzteilnahme auszuschließen.

  1. Sportunterricht

Sportunterricht soll nach wie vor möglichst im Freien stattfinden. Sofern dies möglich ist, werden die Fachkolleginnen und –kollegen dies auch so umsetzen; andernfalls reichen die die Hallenkapazitäten (mit einer Ausnahme) aktuell so aus, dass eine Gruppe in der BTV Halle unterrichtet werden kann und eine in der MEG –Halle. Wer am 22.2.21 nach Stundenplan bereits Sportunterricht hat, bringt in jedem Fall die entsprechende Kleidung dafür mit.

  1. Infektionsschutz im Schulgebäude

Nach wie vor gilt die Einbahnstraßenregelung im Schulgebäude; ebenso ist auf dem Schulgelände einschließlich des Schulgebäudes das Tragen einer Maske Pflicht. Atteste, die eine Unmöglichkeit des Maskentragens bescheinigen, müssen von der Schulleitung anerkannt werden. Die Schulleitung hat bisher nach Abwägung der Interessen einzelner und der Interessen der Gruppe keines dieser Atteste anerkannt.

Möglichkeiten zur Handdesinfektion werden vorgehalten.

  1. Pausenregelungen

Der Pausenbereich für die Jahrgangsstufe Q1 und Q2 wird getrennt, so dass die Kontakte reduziert werden. Zur genauen Aufteilung informieren wir Sie noch.

  1. Mensa, Kiosk

Mensa und Kiosk bleiben zunächst noch geschlossen. Sollte ein hoher Bedarf bestehen, dann werden wir nachsteuern.

Mit herzlichen Grüßen

Wolfgang Schulz

Andreas Melzer

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

so beginnt nun ein neues Jahr, und wir wünschen Ihnen alles erdenklich Gute und verbinden damit die Hoffnung auf eine Normalisierung der Verhältnisse.

Sie haben der Presse und den Medien sicherlich schon viele Informationen entnommen, und nachdem wir gestern detailliertere Informationen des Ministeriums erhalten haben, die zunächst gesichtet und dann verarbeitet werden mussten, wollen wir Ihnen gerne nun die notwendigen Informationen zukommen lassen.
Wir haben diese Informationen tabellarisch aufgeführt und in einer Datei angehängt, um die Übersichtlichkeit herzustellen. Neu auf unserer Homepage finden Sie auch die Datenschutzerklärung zu unserem Videoportal sowie ein vorläufiges Konzept zum Distanzunterricht.

Wichtig ist für Sie besonders, dass wir ab Montag einen Support eingerichtet haben, damit Ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, oder Sie, liebe Eltern, bei technischen Schwierigkeiten Rat erhalten können. Die Kolleginnen und Kollegen, die den Support leisten, können in dieser Zeit selbst selbstverständlich keinen Distanzunterricht betreuen.

Mit herzlichen Grüßen und nochmaligen guten Wünschen

Wolfgang Schulz
Andreas Melzer

 

 

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

in Kürze die nachfolgende Nachricht:

 

Angesichts des von der Landesregierung verhängten Lockdowns gilt folgende Regelung:

1) Die Klausuren in der Q1 und der Q2 finden in der nächsten Woche wie geplant statt. Die Teilnahme an den Klausuren ist verpflichtend.

2a) Die Nachschreibklausuren am 21. und 22.12. entfallen und werden auf den 7.1. und 8.1 verschoben.

2b) Alle anderen für diesen Zeitraum terminierten Klassenarbeiten und Klausuren in den Jahrgängen 5-EF entfallen ebenso.

3) Die Schülerinnen und Schüler Jahrgänge 5-7 dürfen in die Schule kommen und am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8-Q2 dürfen dies nicht. Wer nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, wird in Distanz beschult (Moodle). ein Hin- und Herwechseln zwischen den beiden Formen ist nicht möglich (s.u.)

3a) Wenn Sie Ihre Kinder am Montag nicht in die Schule schicken, dann gehen wir davon aus, dass Ihre Kinder auch an den anderen Tagen nicht kommen werden. Sollte Ihr Kind nur kurzfristig erkrankt sein und grundsätzlich am Präsenzunterricht teilnehmen, dann melden Sie Ihr Kind bitte wie üblich morgens krank.

3b) Wenn Sie Ihr Kind am Montag in die Schule schicken, dann geben Sie Ihrem Kind bitte folgendes Schreiben mit:

Hiermit bestätige ich, dass mein Kind __________ ___________, Klasse ___ ___, vom 14.12. bis zum _________ (längstens bis zum 18.12.) am Präsenzunterricht teilnehmen wird.

Beachten Sie bitte in beiden Fällen folgenden Hinweis des Ministeriums:

"Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt."

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/11122020-informationen-zum-angepassten

4) Die Lehrkräfte werden sowohl im Distanz- als auch im Präsenzunterricht eingesetzt sein. In den Jahrgängen 5-7 ist ein reibungsloser Ablauf des Distanzunterrichts bei gleichzeitigem Präsenzunterricht kaum umsetzbar, da die zeitlichen Ressourcen dies nicht ermöglichen.

 

Mit herzlichen Grüßen und guten Wünschen

Wolfgang Schulz

 

Liebe Schulgemeinde,
 
die Presse verfügt anders als wir über neue Informationen bezüglich des
weiteren Schulbetriebs bis zum Beginn der Weihnachtsferien. Da uns klare
Vorgaben fehlen, können wir vermutlich erst am Sonntag oder auch Montag
verbindliche Auskünfte geben zu folgenden Fragen:
 
1) Klausuren in der Oberstufe
 
2) Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler
 
3) Freiwiiligkeit des Schulbesuchs
 
4) Notbetreuung, HANS-Betreuung, Mensa
 
Wir werden Sie so rasch wie möglich über die Homepage bzw. über E-Mail
informieren. Bitte achten Sie daher am Wochenende besonders auf die Mails.
 
Mit herzlichen Grüßen
 
Wolfgang Schulz
 
Andreas Melzer
 
 
 

Liebe Schulgemeinde,

heute (11.11.2020) ist ein weiterer Fall einer positiven Testung auf das Corona-Virus aufgetreten, und zwar in der Stufe EF.

Nach Absprache mit dem Gesundheitsamt haben wir Schülerinnen und Schüler daher in eine vorsorgliche Quarantäne geschickt.

Kriterien dafür:

  1. Sitznachbarn im Unterricht gemäß Sitzplan
  2. Rückverfolgung bis zwei Tage vor der Testung, also bis zum 4.11. einschließlich
  3. Von Schülerinnen und Schülern selbst angegebene Kontakte nach Rücksprache

Die Schülerinnen und Schüler befinden sich bis zum 18.11. einschließlich in häuslicher Quarantäne, sofern das Gesundheitsamt keine anderen Anordnungen trifft. Die nunmehr vorsorglich angeordnete Quarantäne seitens der Schulleitung ist bestimmt durch den ersten Tag der Rückverfolgung, also den 4.11.

Geschwister oder Eltern von heute durch die Schulleitung als Kontaktpersonen 1. Grades in Quarantäne geschickten Schülerinnen und Schülern sind selbst als Kontaktpersonen 2. Grades nicht betroffen und stehen nicht unter Quarantäne – im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige von positiv getesteten Menschen stehen dagegen selbstverständlich auch unter Quarantäne.

Die Lehrerinnen und Lehrer können die Namen der Schülerinnen und Schüler über einen geschützten Bereich bei Logineo einsehen; eine weitere Entschuldigung über E-Zettel ist nicht notwendig.

Dem Gesundheitsamt sind Ihre Kontaktdaten mit Datum von heute weitergeleitet worden; wir leiten entsprechende Anschreiben an Sie weiter.

Lehrerinnen und Lehrer werden nach Abschätzung des Risikos und vor allem der Kontakthäufigkeit, der räumlichen Nähe, der Art der getragenen Maske und der Durchlüftung, Zahl der Schülerinnen und Schüler im betroffenen Bereich, Kontaktzeiten usw. gemäß einer individuellen Risikoeinschätzung ebenfalls in Quarantäne geschickt. Daraus folgt aber, dass nicht jede Lehrkraft, die einen positiv getesteten Lernenden unterrichtet hat, selbst in Quarantäne gehen muss.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schulz

 

Liebe Erziehungsberechtigte,

an unserer Schule ist ein weiterer Corona-Fall (Q2) aufgetreten. Wir haben heute von dem positiven Testergebnis erfahren. Das Gesundheitsamt hat in diesem Fall die organisatorische Hoheit. Leider konnten wir bis jetzt niemandem beim Gesundheitsamt erreichen. Als Vorsichtsmaßnahme haben wir uns dazu entschieden, alle Schülerinnen und Schüler, die seit dem 28.10.2020 im direkten Umfeld des Schülers/der Schülerin gesessen haben, nach Hause zu schicken. Diese Entscheidung kann das Gesundheitsamt revidieren oder ausweiten. Wir informieren Sie umgehend.

Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden mit Distanzunterricht versorgt.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für dieses Vorgehen zur Umsetzung des Infektionsschutzes und bitten Sie um Geduld.

Wir wünschen eine rasche und umfassende Genesung.

Wolfgang Schulz

Andreas Melzer

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