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Update vom 11.11.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auf vielfachen Wunsch von Ihnen und von Lehrkräften können ergänzend oder alternativ zum Elternsprechtag in Präsenz Beratungsgespräche zu den vereinbarten Terminen nun auch telefonisch erfolgen.
Wichtig: Von dem Verfahren zur Vergabe von Terminen wird nicht abgewichen. Bitte halten Sie sich auch beim Telefonat an die Zeitvorgabe von 10 Minuten.
Die Corona-Regelung, dass dieses Mal nur vom Lehrer angefragte Gespräche geführt werden sollen, bleibt bestehen. Diese Gespräche können nun aber auf Ihren oder auf KollegInnenwunsch telefonisch geführt werden. Bitte achten Sie (sollten Sie sich für die telefonische Variante entscheiden) auf die bereits vergebenen oder in Kürze benannten Zeitfenster und geben Sie den Kolleginnen und Kollegen bitte über Ihr Kind die Telefonnummer, die für dieses Gespräch verwendet werden soll. Die Länge der Gespräche bleibt auf 10 Minuten begrenzt, damit die Planung der Abfolge eingehalten werden kann.
Sollten Sie am Elternsprechtag neben Beratungen in Präsenz auch telefonische Beratungen haben, so möchten wir Sie bitten, dafür ins Freie zu gehen.
Wir werden beim Elternsprechtag in den Räumen durch eine große Distanz von meherern Metern zwischen den Beteiligten und durch gute Durchlüftung dafür Sorge tragen, dass keine Ansteckungsgefahr besteht; dennoch fühlen sich manche angesichts der Ungewissheiten mit dieser Sitaution unwohl und möchten dann lieber auf das Telefon zurückgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schulz
Andreas Melzer
Zu Ihrer Information der Ablauf des kommenden Elternsprechtages.
Zu Ihrer Information das neue, auf das Hygienekonzept abgestimmte Pausen- und Zeitraster für unsere pandemische Epoche.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
bis zum Beginn der Weihnachtsferien gelten folgende Regeln, die ab 27.10. ergänzt werden. Bitte achten Sie daher am Montag abend noch einmal auf neue Emails.
- Alle Menschen der Schulgemeinschaft kommen nur in die Schule, wenn sie gesund sind! Wer einer Quarantäne unterliegt, bleibt ebenfalls bis zum Ablauf der Quarantäne zu Hause!
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Maske).
Atteste zur Befreiung von der Tragepflicht müssen strengen Anforderungen genügen (Begründungen, Ursachen, Folgen).
Wer ein solches weitreichendes Attest nicht vorlegen kann und keine Maske trägt, wird vom Unterricht ausgeschlossen und hat mangels Mitwirkung keinen Anspruch auf Distanzunterricht.
- Folgt/Folgen Sie nur den ausgewiesenen Richtungen (Wegweiser), um sich durch das Gebäude zu bewegen. Diese Wege werden ab Dienstag, 27.10.2020 ausgewiesen sein.
- Denkt/Denken Sie an die Husten- und Nies- Etikette; der Mindestabstand (1,5m) muss außerhalb der Sitzplätze immer eingehalten werden (auch in der Kiosk-Schlange, in der Mensa beim Anstehen usw.
- Denkt/Denken Sie an die Handhygiene (Seifen sind in den Räumen und auf unseren Toiletten). Wascht euch/Waschen Sie sich bitte die Hände beim Betreten des Kursraumes.
- Im Klassenraum bzw. Kursraum muss auf Anordnung des Schulministeriums bis zum Beginn der Weihnachtsferien verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. Prüfungssituationen kann die Maske nur dann abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
- In Klassenräumen finden zunächst in der 2. und 5. Stunde kurze Frühstücks- bzw. Trinkpausen statt. In der 3./4. Stunde ist eine „Maskenpause“ auf dem Schulhof unter Aufsicht der Lehrer/innen möglich. In diesen Pausen ist das Ablegen der Mund-Nase-Bedeckung möglich, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ab Dienstag, 27.10. gelten ggf. veränderte Regeln.
- In jeder Lerngruppe sollte es einen festen Sitzplan geben, der möglichst unveränderlich bleibt, damit im Falle einer Infektion die Infektionsketten nicht zu lang werden. Die von den Klassenleitungen vorgegebenen Sitzpläne werden also in den einzelnen Fächern nicht verändert.
- Die Räume werden regelmäI3ig und nach Bedarf gelüftet. Unsere CO“-Ampeln helfen dabei, die Luftqualität zu bestimmen. Ansonsten gilt die Empfehlung des Ministeriums, alle 20min für eine StoI3- und Querlüftung Sorge zu tragen.
- Die großen Pausen finden unter Beachtung der Maskenpflicht statt. Im Laufe der nächsten Tage erhalten Sie eine Nachricht, ob und ggf. wie Pausenzeiten angepasst werden.
Bei Regenpausen erfolgt durch die Schulleitung eine Durchsage und die Aufforderung, in den Klassenräumen zu bleiben (unter Aufsicht der Lehrer/innen)
- Sportunterricht: Kontaktsportarten vermeiden, allenfalls in kleinen Gruppen, Lüften. Hinweise:
Die Sporthallen des BTV und des MEG können genutzt werden; der BTV hat ein eigenes Hygienekonzept erstellt, die MEG-Halle kann durch Öffnen der Türen quergelüftet werden. Dazu müssen die oberen Eingangstüren geöffnet bleiben. Wertsachen dürfen daher auf keinen Fall in den Umkleidebereichen verbleiben, da durch die göffneten Türen jederzeit ein Zutritt von außen möglich ist.
In den Umkleidebereichen ist auf den Mindestabstand zu achten!
Maske: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während körperlich anstrengender, sportlicher Betätigung ist aus medizinischen Gründen nicht angeraten. Ein situatives Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Sportunterricht, z. B. beim Helfen und Sichern im Bewegungsbereich „Bewegen an Geräten-Turnen“ ist dagegen sinnvoll. Auf dem Weg zur Sporthalle und in den Umkleiden und Gängen der Sporthalle sind Mindestabstandsregelungen einzuhalten bzw. ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Desinfektion aller Kontaktflächen oder Sportgeräte/Materialien nach jeder Unterrichtseinheit ist nicht erforderlich. Das Risiko einer Covid 19-Infektion durch eine Schmierinfektion gegenüber der Infektion durch Aerosole ist als sehr gering zu bewerten. Anlassbezogen sollten stark genutzte Geräte/Materialien am Ende einer Unterrichtseinheit von den Nutzern gereinigt werden. Unbedingt erforderlich ist jedoch das gründliche Händewaschen oder Desinfizieren der Hände (vgl. auch Hinweise zur Handhygiene) vor und nach dem Sportunterricht. Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, sich während des Sportunterrichtes nicht ins Gesicht zu fassen.“
Schwimmen: Der Schwimmunterricht erfolgt nach den Hygienevorgaben des Karlsbads.
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die anstehenden Herbstferien werden hoffentlcih nicht zu einer weiteren Erhöhung der Fallzahlen des Corona-Virus führen. In jedem Fall wünsche ich Ihnen eine gelingende unterrichtsfreie Zeit!
Beachten Sie bitte die Vorgaben zu den "privaten Reisen", wie Sie sie in den beigefügten Dokumenten finden.
Wolfgang Schulz
Liebe Schulgemeinde,
zum Wochenanfang grüße ich alle sehr. Mit Spannung erwarten wir in diesen Tagen die Neuregelung zum Thema Maskenpflicht in der Schule.
Damit wir für alle Menschen in der Schule ein möglichst tragbare und dem Gesundheitschutz entsprechende Lösung finden, benötigen wir erst die Vorgabe des Landes.
Die Schulministerin hat uns diese Vorgabe noch nicht zur Verfügung gestellt, und wir wissen nicht, wann dies geschehen wird. Im Anschluss an den Erhalt dieser Vorgaben müssen wir allerdings in Planungen eintreten, für die wir - je nach Vorgabe – unterschieldich viel Zeit benötigen werden.
Vor diesem Hintergrund nutze ich nach Absprache mit einer Kommission des Kollegiums, mit der Eltern- und der Schülervertretung die Möglichkeiten des Hausrechts und setze daher fest, dass die bis heute geltenden Regelungen weitere zwei Tage, also bis einschließlich Mittwoch, 2.9.2020, in Kraft gesetzt bleiben.
Es gilt also bis dahin einschließlich die Maskentragepflicht auf dem gesamten Schulgelände ebenso wie alle anderen bis heute geltenden Regeln.
Wolfgang Schulz