Liebe Eltern,
 

heute erhalten Sie wichtige Informationen in aller Kürze zum weiteren Schulbetrieb.


Wir wünschen Ihnen schöne Pfingsten und grüßen herzlich

Wolfgang Schulz
Andreas  Melzer

Schulbetrieb (Stand: 21.5.21)

26.5. – 28.5.2021

  • Wechselunterricht für alle Schülerinnen und Schüler
  • 26.5. und 28.5.      : Gruppe A
    27.5.                      : Gruppe B
  • Ausnahme: Am Donnerstag, 27.05., ist der zweite Klassenarbeitstag. An diesem Tag findet kein Wechselunterricht statt. Den Raum- und Zeitplan erhalten Sie in einer gesonderten Mail.
  • Maskenpflicht
  • Testpflicht (Testungen am Mi und Fr für Gruppe A, am Do für Gruppe B)

 

Ab 31.5.2021 lt. Informationen der letzten Schulmail

Ziel: Möglichst hohe Präsenz bei gleichzeitig möglichst guter Hygiene und - in jedem Fall – der gegebenen Nachvollziehbarkeit von Gruppenzusammensetzungen

 

Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler

  • wann: ab Montag, 31. Mai 2021 (2.6.: Sonderplan wg. mdl. Abitur; 4.6.: kein Unterricht wg. des mdl. Abiturs)
  • Bedingung: Inzidenz unter 100 an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen
  • Folge: Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag
     
  • Testpflicht (zwei Mal wöchentlich Di und DO, Maskenpflicht, Einhalten der Hygieneregeln)
  • Sitzpläne usw. für jede Stunde
  • Alle Kurse und Gruppen können wieder stattfinden
  • Nachmittagsunterricht und Ganztagsangebote (HANS u.a.)
  • Alle Angebote – auch die von Kooperationspartnern – können wieder stattfinden. Über die Realisierung der Angebote der Kooperationspartner entscheiden diese selbst. Auch jahrgangsübergreifende Gruppen können wieder gebildet werden.

Arbeitsgemeinschaften

Die AGs können frühestens ab dem 31.05. stattfinden und unterliegen den Auflagen für die jeweiligen Veranstalter. Weiter Informationen hierzu folgen. AGs der Schule entfallen, wenn die Lehrkräfte nicht anders entscheiden und das den Schülerinnen und Schülern mitteilen.

Außerschulische Lernorte

Außerschulische Lernorte können wieder aufgesucht werden.

Desinfektion und Händewaschen

Bitte auf gründliche Hygiene achten (am Beginn der Stunden: Handdesinfektion bzw. Händewaschen); Weitergabe von Gegenständen ist wieder gestattet.

Klassenarbeitstage

Am 9. Juni ist der dritte Klassenarbeitstag, an dem alle Stufen 5 – EF schreiben. Für diesen Tag wird es einen Sonderplan geben.

Schulmensa/Kiosk

Beide Einrichtungen sind voraussichtlich wieder geöffnet, im unteren Mensabereich sind Einzeltische gestellt, so dass die Abstände gewahrt werden können. Ab dem 26.6. ist evtl. der Kiosk geöffnet.


Sportunterricht

Sportunterricht soll i.d.R. im Freien stattfinden; nur zu Prüfungszwecken und bei schlechtem Wetter darf von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

Im Freien müssen beim Sportunterricht keine Masken getragen werden.

Schwimmen

Schwimmunterricht kann nach Maßgabe der Öffnung von Schwimmbädern wieder stattfinden. Der Unterricht findet ohne Masken statt.

„Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.“

Anmerkung zum Curriculum: Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.

Wann das Karlsbad wieder öffnen wird, ist noch nicht ganz klar. Der Schwimmunterricht am MEG kann erst stattfinden, wenn das Schwimmbad wieder geöffnet sein wird.

Berufliche Orientierung gemäß KAoA

Die Maßnahmen der Berufsorientierung können wieder stattfinden; die entsprechenden Jahrgänge werden von unserer Berufsorientierung informiert.

Im Übrigen gelten die zu den einzelnen Standardelementen innerhalb des Bildungsportals veröffentlichten Regelungen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten.

Planung von Abschlussfeiern

Zitat aus der Mail des Ministeriums: „Bereits in der letzten SchulMail hatte ich darüber informiert, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind. Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage halte ich aber dennoch Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar.
Ich muss allerdings um Verständnis bitten, dass wir die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festlegen können. Wir werden Sie allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.“

 

 

 

Liebe Eltern,

ab dem 26.05.2021 findet wieder Wechselunterricht statt.

Die Informationen zum Wechselunterricht ab dem 23.04.2021 (siehe hier, bitte bis zur Info vom 23.04. nach unten scrollen) haben weiterhin Gültigkeit. Ab dem 31.05. findet dann auch der Religionsunterricht wieder in den konfessionsbezogenen Gruppen statt.

Die Klassenleitungen informieren die Schülerinnen und Schüler, welche Gruppe am Mittwoch nach Pfingsten in die Schule kommt.

In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie nochmals eine Übersicht der anstehenden Klassenarbeitstage.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schulz
Andreas Melzer

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

zum 1. Mai stehen erneut Stundenplanänderungen an, die damit zusammenhängen, dass uns bisherige Vertretungslehrkräfte verlassen und neue zu uns stoßen. Außerdem gibt es einen Wechsel bei den Referendarinnen und Referendaren. Es verlassen uns Herr Weber, der sein Referendariat bei uns absolviert hat und den es in Richtung Düsseldorf zieht, außerdem Herr Segura und Herr Strassl, die uns beide als Vertretungslehrkräfte ausgeholfen haben. Vielen Dank für den Dienst am MEG! Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Wir dürfen Frau Wegmann sowie Frau Maas (mit den Fächern Englisch und Spanisch) und Herrn Arz begrüßen. Frau Maas wird vollständig die Stunden von Herr Segura übernehmen; Herr Arz übernimmt Physik und Sport. Ich weiß und sehe, dass damit ein erneuter Wechsel der Lehrkraft für Lerngruppen einhergeht. Dennoch bin ich sehr froh, dass wir diesen Unterricht ebenso abdecken können wie wir dies in den Krankheitsfällen bisher in großem Umfang leisten konnten. 

Auch begrüßen wir zum 1.5. die neuen Referendarinnen und Referendare, die dann nach den Sommerferien auch eigene Lerngruppen unterrichten werden. Ihre Anregungen, Rückmeldungen usw. aus der Schulpflegschaftssitzung greifen wir auf und arbeiten daran. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

In der nächsten Woche wird kein Wechselunterricht für die Jg 5-Ef stattfinden; ausschließlich die Q1 wird im Wechselmodell unterrichtet werden, die Schülerinnen und Schüler der Q2 schreiben ihre letzten Abiturklausuren. Situationen wie in anderen Kommunen sind bei uns während der Abiturprüfungen bislang nicht aufgetreten.

Mit herzlichen Grüßen

Wolfgang Schulz

Andreas Melzer

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat festgestellt, dass wegen der kreisweiten Inzidenzzahlen ab dem 26.4.2021 im Rhein-Erft-Kreis  u.a. kein Präsenzunterricht stattfinden darf (https://www.mags.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-sofort-durch-bundesgesetz-geregelt-land-passt-corona).

Dies bedeutet:

Auch bei uns am Max-Ernst-Gymnasium werden ab Montag nur in die Schule kommen:

- die Abiturientinnen und Abiturienten zu ihren jeweiligen Klausuren

- die Schülerinnen und Schüler der Q1 (zunächst im bekannten Wechselmodell)

Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden erneut vollständig in Distanz unterrichtet.

Die Notbetreuung findet weiterhin statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schulz

Andreas Melzer

Informationen zum Wechselunterricht nach den Osterferien

(Stand: 23.04.2021)

  • Betreten und Verlassen des Schulgebäudes
  • Infektionsschutz im Schulgebäude
  • Maskenpflicht
  • Mensa, Kiosk
  • Pädagogische Betreuung / Notbetreuung
  • Pausen
  • Sportunterricht
  • Testungen
  • Verfahren bei einer Erkrankung
  • Verhalten bei Videokonferenzen
  • Wechselunterricht / Distanzunterricht

Betreten und Verlassen des Schulgebäudes

Eingänge (Wartebereich):

  • Räume des 3. OG über den vorderen Turm (vor dem Haupteingang)
  • Räume des 2. OG über den oberen Schulhof bei der Hausmeisterloge (LopLop-Garten)
  • Räume des EG und des 1. OG über den Haupteingang (Foyer)

Mit dem Betreten der Schule werden die SuS über ein beschildertes Einbahnstraßensystem zum Klassen- bzw. Kursraum geführt. Für die 15-Minuten-Pausen der einzelnen Jahrgangsstufen verlassen alle Klassen bzw. Kurse das Gebäude über die beschilderten Wege. Ein erneutes Betreten des Schulgebäudes erfolgt wieder über die oben zugewiesenen Eingänge. Folgen auch Sie bitte diesen Wegen.

Infektionsschutz im Schulgebäude

Nach wie vor gilt die Einbahnstraßenregelung im Schulgebäude; ebenso ist auf dem Schulgelände einschließlich des Schulgebäudes das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Atteste, die eine Unmöglichkeit des Maskentragens bescheinigen, müssen von der Schulleitung anerkannt werden. Die Schulleitung hat bisher nach Abwägung der Interessen Einzelner und der Interessen der Gruppe keines dieser Atteste anerkannt.

Möglichkeiten zur Handdesinfektion werden vorgehalten.

Maskenpflicht

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. Prüfungssituationen kann die Maske nur dann abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

Mensa, Kiosk

Die Mensa bleibt noch geschlossen. Sollte ein hoher Bedarf bestehen, dann werden wir nachsteuern.

Der Kiosk ist in Abhängigkeit von den Jahrgängen, die im Präsenzunterricht beschult werden, geöffnet.

Pädagogische Betreuung / Notbetreuung

Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung gewährleistet. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich. Weiterhin bieten wir Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Auch hier ist eine Anmeldung erforderlich.

Pausen

Die großen Pausen werden als Essens- und Trinkzeiten genutzt und sollen daher überwiegend im Freien stattfinden (kein Frühstücken in Fluren!), nur in absoluten Ausnahmefällen (Durchsage der Schulleitung) können Pausen im Schulgebäude verbracht werden. Die Kinder und die Lehrkräfte sollen bei regnerischem Wetter Schirme oder regensichere Kleidung mitbringen.

Sportunterricht

Die Sporthallen des BTV und des MEG können genutzt werden; der BTV hat ein eigenes Hygienekonzept erstellt, die MEG-Halle kann durch Öffnen der Türen quergelüftet werden. Dazu müssen die oberen Eingangstüren geöffnet bleiben.

Eine detaillierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz finden Sie in einer Übersicht unter dem Link https://www.schulsport-nrw.de/fuer-schuelerinnen-und-schueler/handlungshinweise-zum-schulsport-1.html.

Testungen

Es gilt für alle Schülerinnen und Schüler eine zweimalige, wöchentliche Testpflicht. Die Testungen müssen in jedem Fall in der Schule stattfinden. Mittlerweile sind bereits Klagen von Schülerinnen und Schüler gegen die Testungen in der Schule beim OVG in Münster abgelehnt worden.

Von der Teilnahme an den Coronaselbsttests befreit sind Personen, die zum Zeitpunkt des Tests einen Nachweis über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorlegen können („Bürgertest“). Nicht getestete und positiv getestete Personen sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen. Die Ergebnisse der Tests und der vorgelegten Nachweise werden von der Schule erfasst, dokumentiert, nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet.

- Was geschieht bei Widersprüchen gegen den Test in der Schule?

Die Schülerinnen und Schüler, die den Test nicht in der Schule absolvieren, werden nicht zum Präsenzunterricht zugelassen. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

- Was geschieht bei einem positiven oder ungültigen Testergebnis?

Bei einem positiven Ergebnis meldet sich der Schüler oder die Schülerin im Sekretariat. Wir informieren die Eltern und neuerdings auch das Gesundheitsamt und schicken die betroffene Person nach Hause (kontaktfrei, Abholung durch Eltern, Fahrrad – nicht: öffentlicher Nahverkehr!). Die Eltern müssen dann einen Termin für einen PCR Test vereinbaren. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses dieses Tests darf der Schüler oder die Schülerin die Schule keinesfalls besuchen. Bei einem ungültigen Testergebnis wird der Test wiederholt.

Verfahren bei einer Erkrankung

Erkrankte Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen werden morgens im Sekretariat wie gewohnt krankgemeldet.

Verhalten bei Videokonferenzen

Videokonferenzen stellen eine synchrone Form des Distanzunterrichts dar. Die Regeln dafür haben wir am 8.1. zusammengefasst verschickt; ebenso gilt aber auch, dass der Schlafanzug kein geeignetes Kleidungsstück für die Teilnahme an einer Konferenz ist…

Wir haben die Lehrkräfte aufgefordert, in diesen Fällen die Schülerinnen und Schüler von der Videokonferenzteilnahme auszuschließen.

Wechselunterricht/Distanzunterricht

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 - Q1 haben Wechselunterricht. Am 23.4. 2021 werden hierzu eventuell neue Regelungen getroffen.

Ab dem 26.4.2021 dürfen WP-II-Kurse sowie die Fächer Latein und Französisch wieder in der entsprechenden Lerngruppe unterrichtet werden.

- Welche Gruppe kommt am Montag in die Schule?

Die B-Gruppe beginnt am Montag, am Dienstag folgt die A-Gruppe (parallel zur Q1)
B-Gruppe: Mo – Mi – Fr
A-Gruppe: Di – Do

- Wie lange wird die Schule dauern?

Es findet für die SuS der Sekundarstufe I nur der Unterricht am Vormittag statt. Wegen der HANS-Betreuung wenden Sie sich bitte an HANS. HANS ist aber auf eine Betreuung eingestellt.

Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).

Der Distanzunterricht ist so wie bisher auch verpflichtender und benoteter Unterricht und wird über das Portal Moodle gesteuert und kann Videokonferenzen enthalten.

Wie bisher gilt ebenso weiterhin:

Videokonferenzen dienen z.B. der Beratung und dem Austausch, haben also häufig dialogischen und unterstützenden Charakter. Ob Videokonferenzen angeboten werden, entscheiden die jeweiligen Fachlehrkräfte. Die Klassenleitungen bleiben in besonderem Kontakt mit ihrer Klasse.

Mit herzlichen Grüßen

Wolfgang Schulz

Andreas Melzer

 

 

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