Richtlinien und Kriterien zur Vergabe der Förderpreise - Beschluss der Schulkonferenz vom 30.01.2018   
 
Zweck
Die Förderpreise des Max-Ernst-Gymnasiums der Stadt Brühl werden als Anerkennung an besonders leistungsstarke, leistungswillige oder an im schulischen Zusammenleben besonders engagierte und sich durch ihre Persönlichkeit auszeichnende Schülerinnen und Schüler verliehen. Er soll zur Motivation für ihr weiteres Lernen, Studieren und Arbeiten beitragen.
 
Vergabe
Die Förderpreise werden jährlich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis 12 verliehen. Eine Ausnahme bildet der Förderpreis für besonderes schulisches Engagement, der an Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen verliehen werden kann.
Mögliche Disziplinen sind:
  • der sprachlich-musisch-künstlerische Bereich
  • der mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Bereich
  • der gesellschaftswissenschaftliche Bereich
  • besonderes schulisches Engagement.
Die Förderpreisvergabe soll in der Regel jede der vier Disziplinen berücksichtigen. Das Entscheidungs-gremium kann davon aber abweichen und eine oder mehrere Disziplinen unberücksichtigt lassen bzw. Disziplinen mehrfach berücksichtigen. Um einen möglichst großen Adressatenkreis zu erreichen, informiert das Max-Ernst-Gymnasium die Schulgemeinde in geeigneter Weise über den Förderpreis.
 
Eine Schülerin oder ein Schüler kann sich selbst bewerben oder von Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrerinnen und Lehrern oder Eltern vorgeschlagen werden. Die Preisverleihung soll in einem festlichen Rahmen erfolgen.
Eine Schülerin/ein Schüler soll in ihrer/seiner Schullaufbahn den Preis nur einmal erhalten. Vorschläge des Vorjahres, die keine Berücksichtigung gefunden haben, werden im nächsten Schuljahr erneut in die Auswahl einbezogen, ohne dass es eines neuen Vorschlages bedarf.
 
Kriterien
Der Förderpreis wird verliehen für:
  • eine dauerhaft herausragende Gesamtleistung, wenn sie in besonderem Maß über das von einer Schülerin/einem Schüler zu Erwartende hinausgeht und diese Leistungüber einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden ist,
  • eine besondere herausragende Einzelleistung, die sich im Vergleich zu Leistungen anderer deutlich hervorhebt.

Die Schülerin/ der Schüler soll bei ihren/seinen Leistungen Eigenständigkeit, Phantasie und Innovation eingebracht haben, Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Reflexionsvermögen sollen ausgebildet sein.

Beispiele für besondere Leistungen können sein:
  • die erfolgreiche Teilnahme am Projekt "Jugend forscht" oder eine Fach-Olympiade
  • eine außergewöhnliche Facharbeit
  • künstlerische Gestaltungen
  • außergewöhnliche Leistungen in den Arbeitsgemeinschaften des Max-Ernst-Gymnasiums
  • Arbeiten oder Projekte unter politischen, naturwissenschaftlichen oder ökonomischen Aspekten
  • Leistungen im sozialen Bereich
  • Tätigkeiten, die zu wirtschaftlichen Einsparungen im Schulhaushalt beitragen
  • besonders vorbildliche Mitarbeit bei einem sozialen Projekt
 
Preis
 Der Förderpreis ist mit derzeit 300 € pro Disziplin dotiert. Werden die Kriterien von mehreren Schülerinnen und Schülern gleichermaßen oder von einer Gruppe erfüllt, wird das Preisgeld entsprechend aufgeteilt. Sofern in einem Jahr ein oder mehrere Preise nicht verliehen werden, werden die Spender insoweit von ihrer Leistungspflicht frei.
 
Die Finanzierung des Preises erfolgt bis auf weiteres zu gleichen Teilen durch den Rotaryclub Brühl, Infraserv Knapsack, die Kreissparkasse Köln sowie den Verein der Freunde und Förderer des Max-Ernst-Gymnasiums. Der Förderpreis steht weiteren Geldgebern offen. Die Dotierung des Preises ist abhängig von der Höhe der dazu eingegangenen Spenden.
 
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zahlen die Spender ihren Anteil zeitgerecht zunächst an den Förderverein, der dann die Gesamtsumme zur Verfügung stellt.
 
Entscheidung
 
Vorschläge für eine Verleihung sind an die Schulleitung des Max-Ernst-Gymnasiums zu richten. Die Vorschläge sind zu begründen. Zur Vereinfachung kann ein Vordruck genutzt werden (Anlage bitte hier herunterladen).
 
Dem Entscheidungsgremium werden von der Schulleitung alle begründeten und den formalen Kriterien entsprechenden Vorschläge vorgelegt.
Das Entscheidungsgremium setzt sich zusammen aus der Schülersprecherin/demSchülersprecher (oder bei eigener Nominierung seinem Stellvertreter), dem Leiter des Max-Ernst-Gymnasiums der Stadt Brühl, der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden der Schulpflegschaft, einer Vertreterin/einem Vertreter der Lehrerschaft und jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter der Spender. Die Entscheidung erfolgt mehrheitlich. Ein einklagbarer Anspruch auf Verleihung eines Preises besteht nicht.
 
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