Bild von Tumisu auf Pixabay

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Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

bis zum Beginn der Weihnachtsferien gelten folgende Regeln, die ab 27.10. ergänzt werden. Bitte achten Sie daher am Montag abend noch einmal auf neue Emails.

- Alle Menschen der Schulgemeinschaft kommen nur in die Schule, wenn sie gesund sind! Wer einer Quarantäne unterliegt, bleibt ebenfalls bis zum Ablauf der Quarantäne zu Hause!

- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Maske).

Atteste zur Befreiung von der Tragepflicht müssen strengen Anforderungen genügen (Begründungen, Ursachen, Folgen).

Wer ein solches weitreichendes Attest nicht vorlegen kann und keine Maske trägt, wird vom Unterricht ausgeschlossen und hat mangels Mitwirkung keinen Anspruch auf Distanzunterricht.

- Folgt/Folgen Sie nur den ausgewiesenen Richtungen (Wegweiser), um sich durch das Gebäude zu bewegen. Diese Wege werden ab Dienstag, 27.10.2020 ausgewiesen sein.

- Denkt/Denken Sie an die Husten- und Nies- Etikette; der Mindestabstand (1,5m) muss außerhalb der Sitzplätze immer eingehalten werden (auch in der Kiosk-Schlange, in der Mensa beim Anstehen usw.

- Denkt/Denken Sie an die Handhygiene (Seifen sind in den Räumen und auf unseren Toiletten). Wascht euch/Waschen Sie sich bitte die Hände beim Betreten des Kursraumes.

- Im Klassenraum bzw. Kursraum muss auf Anordnung des Schulministeriums bis zum Beginn der Weihnachtsferien verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. Prüfungssituationen kann die Maske nur dann abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

- In Klassenräumen finden zunächst in der 2. und 5. Stunde kurze Frühstücks- bzw. Trinkpausen statt. In der 3./4. Stunde ist eine „Maskenpause“ auf dem Schulhof unter Aufsicht der Lehrer/innen möglich. In diesen Pausen ist das Ablegen der Mund-Nase-Bedeckung möglich, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ab Dienstag, 27.10. gelten ggf. veränderte Regeln.

- In jeder Lerngruppe sollte es einen festen Sitzplan geben, der möglichst unveränderlich bleibt, damit im Falle einer Infektion die Infektionsketten nicht zu lang werden. Die von den Klassenleitungen vorgegebenen Sitzpläne werden also in den einzelnen Fächern nicht verändert.

- Die Räume werden regelmäI3ig und nach Bedarf gelüftet. Unsere CO“-Ampeln helfen dabei, die Luftqualität zu bestimmen. Ansonsten gilt die Empfehlung des Ministeriums, alle 20min für eine StoI3- und Querlüftung Sorge zu tragen.

- Die großen Pausen finden unter Beachtung der Maskenpflicht statt. Im Laufe der nächsten Tage erhalten Sie eine Nachricht, ob und ggf. wie Pausenzeiten angepasst werden.

Bei Regenpausen erfolgt durch die Schulleitung eine Durchsage und die Aufforderung, in den Klassenräumen zu bleiben (unter Aufsicht der Lehrer/innen)

- Sportunterricht: Kontaktsportarten vermeiden, allenfalls in kleinen Gruppen, Lüften. Hinweise:

Die Sporthallen des BTV und des MEG können genutzt werden; der BTV hat ein eigenes Hygienekonzept erstellt, die MEG-Halle kann durch Öffnen der Türen quergelüftet werden. Dazu müssen die oberen Eingangstüren geöffnet bleiben. Wertsachen dürfen daher auf keinen Fall in den Umkleidebereichen verbleiben, da durch die göffneten Türen jederzeit ein Zutritt von außen möglich ist.

In den Umkleidebereichen ist auf den Mindestabstand zu achten!

Maske: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während körperlich anstrengender, sportlicher Betätigung ist aus medizinischen Gründen nicht angeraten. Ein situatives Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Sportunterricht, z. B. beim Helfen und Sichern im Bewegungsbereich „Bewegen an Geräten-Turnen“ ist dagegen sinnvoll. Auf dem Weg zur Sporthalle und in den Umkleiden und Gängen der Sporthalle sind Mindestabstandsregelungen einzuhalten bzw. ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Desinfektion aller Kontaktflächen oder Sportgeräte/Materialien nach jeder Unterrichtseinheit ist nicht erforderlich. Das Risiko einer Covid 19-Infektion durch eine Schmierinfektion gegenüber der Infektion durch Aerosole ist als sehr gering zu bewerten. Anlassbezogen sollten stark genutzte Geräte/Materialien am Ende einer Unterrichtseinheit von den Nutzern gereinigt werden. Unbedingt erforderlich ist jedoch das gründliche Händewaschen oder Desinfizieren der Hände (vgl. auch Hinweise zur Handhygiene) vor und nach dem Sportunterricht. Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, sich während des Sportunterrichtes nicht ins Gesicht zu fassen.“

Schwimmen: Der Schwimmunterricht erfolgt nach den Hygienevorgaben des Karlsbads.