Liebe Schulgemeinde,

heute (11.11.2020) ist ein weiterer Fall einer positiven Testung auf das Corona-Virus aufgetreten, und zwar in der Stufe EF.

Nach Absprache mit dem Gesundheitsamt haben wir Schülerinnen und Schüler daher in eine vorsorgliche Quarantäne geschickt.

Kriterien dafür:

  1. Sitznachbarn im Unterricht gemäß Sitzplan
  2. Rückverfolgung bis zwei Tage vor der Testung, also bis zum 4.11. einschließlich
  3. Von Schülerinnen und Schülern selbst angegebene Kontakte nach Rücksprache

Die Schülerinnen und Schüler befinden sich bis zum 18.11. einschließlich in häuslicher Quarantäne, sofern das Gesundheitsamt keine anderen Anordnungen trifft. Die nunmehr vorsorglich angeordnete Quarantäne seitens der Schulleitung ist bestimmt durch den ersten Tag der Rückverfolgung, also den 4.11.

Geschwister oder Eltern von heute durch die Schulleitung als Kontaktpersonen 1. Grades in Quarantäne geschickten Schülerinnen und Schülern sind selbst als Kontaktpersonen 2. Grades nicht betroffen und stehen nicht unter Quarantäne – im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige von positiv getesteten Menschen stehen dagegen selbstverständlich auch unter Quarantäne.

Die Lehrerinnen und Lehrer können die Namen der Schülerinnen und Schüler über einen geschützten Bereich bei Logineo einsehen; eine weitere Entschuldigung über E-Zettel ist nicht notwendig.

Dem Gesundheitsamt sind Ihre Kontaktdaten mit Datum von heute weitergeleitet worden; wir leiten entsprechende Anschreiben an Sie weiter.

Lehrerinnen und Lehrer werden nach Abschätzung des Risikos und vor allem der Kontakthäufigkeit, der räumlichen Nähe, der Art der getragenen Maske und der Durchlüftung, Zahl der Schülerinnen und Schüler im betroffenen Bereich, Kontaktzeiten usw. gemäß einer individuellen Risikoeinschätzung ebenfalls in Quarantäne geschickt. Daraus folgt aber, dass nicht jede Lehrkraft, die einen positiv getesteten Lernenden unterrichtet hat, selbst in Quarantäne gehen muss.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schulz